Bestattungen
Was ist zu tun bei einem Sterbefall?
Was wird zuerst benötigt?
Die drei Arten der Bestattung
Unsere Dienste und Leistungen
Was ist zu tun bei einem Sterbefall?

nach oben
Bei einem Sterbefall in der Wohnung ist als erstes ein Arzt zu benachrichtigen. Am besten den Hausarzt, seinen Stellvertreter oder den Notarzt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Der Personalausweis des Verstorbenen sollte hierzu bereitgehalten werden. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim, sorgt die jeweilige Einrichtung für die Ausstellung der Todesbescheinigung. Nun sollten Sie daran denken, sich an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens zu wenden. Das Unternehmen kann frei ausgewählt werden, egal wo und auf welche Weise der Todesfall eingetreten ist. Sie vereinbaren telefonisch einen Termin oder bitten um den Besuch eines Beraters. Das Bestattungsunter- nehmen sieht es als seine Aufgabe an, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Der Bestatter erledigt für Sie alle für die Bestattung notwendigen Angelegenheiten.
Was wird zuerst benötigt?

nach oben
Einige wichtige Unterlagen werden bei einem Trauerfall sofort benötigt.
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburts- und Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • einen Rentenanpassungsbescheid
  • Policen von Lebens- oder Sterbeversicherung
  • bei vorhandenen Wahlgräbern die Urkunde
Die drei Arten der Bestattung

nach oben
  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung
Die Art und der Ort der Bestattung richten sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, entscheidet der Ehepartner oder der nächste Angehörige.

Erdbestattung
Im Laufe der Geschichte des Menschen setzte sich die Erdbestattung als die am verbreiteste Bestattungsart durch. Eine Festigung erhielt die Erdbestattung durch das Christentum; denn gemeinsame Begräbnisplätze sind erst das Ergebnis der christlichen Lehre von der Gemeinschaft der Gläubigen. Hieraus enstand die Überzeugung, dass die Bestattung nicht eine Privatangelegenheit, sondern Auftrag einer christlichen Gemeinschaft ist. Demzufolge wurden die Verstorbenen in der Kirche beigesetzt. Aus Platzgründen wurden später die Vorplätze der Kirchen genutzt (Kirchhöfe) Eine Abkehr von den Kirchhöfen als Begräbnisplatz fand erst durch die Verstädterung im späteren 18. Jahrhundert statt. Infolge der Zusammenballung vieler Menschen auf engem Raum wurden neue Begräbnisplätze außerhalb der Städte und Gemeinden durch die öffentliche Verwaltung angelegt. Seit dieser Zeit ließen sich die kirchlichen Gemeinden bis auf wenige Ausnahmen das Heft aus der Hand nehmen. Die Unterhaltung der Friedhöfe - und damit auch die Einflußnahme - ging in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden über. Ab jetzt galten im wesentlichen hygienische und praktische Erwägungen im Hinblick auf Friedhöfe und Bestattungen.

Feuerbestattung
Der Gedanke an die Einäscherung als Bestattungsart lebte in Verbindung mit den sozialen und hygienischen Verordnungen wieder auf. Seitens der Christlichen Konfessionen bestehen keine Einwände zur Einäscherung und Urnenbeisetzung. Im Gegensatz zur Erdbestattung bedarf es neben den üblichen Papieren, die zur Erledigung der Formalitäten benötigt werden, einer Verfügung des Verstorbenen, aus der hervorgeht, dass es sein Wille war, eingeäschert zu werden. Der Wortlaut der Willenserklärung kann lauten: "Ich wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden." -Datum und Unterschrift- Sollte der Verstorbene eine solche Erklärung schriftlich nicht abgegeben haben, genügt es, wenn die nächsten Angehörigen diesen zu Lebzeiten geäußerten Wunsch des Verstorbenenen schriftlich bestätigen.

Seebestattung
Bei der Seebestattung wird die Urne nach seemännischem Brauch versenkt. Ihr geht eine Einäscherung voraus, deshalb wird auch die gleiche Erklärung benötigt mit dem Zusatz, dass eine Seebestattung gewünscht wird. Nach der Einäscherung wird die Urnenkapsel an die Seebestattungreederei überbracht. In einer schlichten Gedenkfeier wird die Urne vom Kapitän dem Meer übergeben. Als bleibende Erinnerung erhalten die Angehörigen einen Ausschnitt aus der Seekarte mit eingetragenem Beisetzungsort und einem Auszug aus dem Schiffstagebuch. Der behördlichen Zustimmung zu einer Seebestattung steht nichts im Wege, wenn in dem Antrag, der auch von Angehörigen gestellt werden kann, die besondere Bindung der Verstorbenen zur See dargestellt wird.
 
Bestattungsfahrzeug
Unsere Dienste und Leistungen

nach oben
  • Beurkundung des Sterbefalles mit der ärtzlichen Todesbescheinigung und den erforderlichen Personenstandsurkunden beim Standesamt. Die vom Standesamt ausgefertigten Urkunden werden nach Beantragung des Sterbegeldes bei der gesetzlichen Krankenkasse und Abwicklung des Antrages für die 3-monatige Weiterzahlung der Rente an die Witwe oder den Witwer, an die Angehörigen ausgehändigt.
  • In Übereinstimmung mit den Hinterbliebenen wird der Beerdigungstermin mit dem zutändigen Pfarrer bzw. eines Redners und der Friedhofsverwaltung abgestimmt.
  • Hilfestellung bei der Auswahl einer Grabstelle
  • Beratung, Gestaltung und Aufragsabwicklung bei Traueranzeigen, Trauerdrucksachen und Danksagungen.
  • Vermittlung von Sarggesteck, Kränzen, Gestecken und Grabsträußen, sowie termingerechte Beförderung zum Friedhof.
  • Gestaltung der Beisetzungszeremonie, Beratung bei musikalischen Wünschen für die Trauerfeier.
  • Reservierung einer Gaststätte zum anschließenden Imbiss.
  • Die hygienische Versorgung des Verstorbenen.
  • Einkleiden und Einbetten.
  • Überführung zum Friedhof.
  • Auslage von Kondolenzlisten und sammeln der Kondolenzkarten.
  • Koordinierung und Leitung der Trauerfeierlichkeiten.
  • Beschaffung der notwendigen Genehmigungen für eine evtl. Überführung.