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Bestattungen
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Was ist zu tun
bei einem Sterbefall?
Was wird zuerst benötigt?
Die drei Arten der Bestattung
Unsere Dienste und Leistungen |
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Was ist zu tun bei einem Sterbefall?
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| Bei einem Sterbefall in der Wohnung ist
als erstes ein Arzt zu benachrichtigen. Am besten den Hausarzt, seinen
Stellvertreter oder den Notarzt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung
aus. Der Personalausweis des Verstorbenen sollte hierzu bereitgehalten
werden. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim,
sorgt die jeweilige Einrichtung für die Ausstellung der Todesbescheinigung.
Nun sollten Sie daran denken, sich an ein Bestattungsunternehmen Ihres
Vertrauens zu wenden. Das Unternehmen kann frei ausgewählt werden,
egal wo und auf welche Weise der Todesfall eingetreten ist. Sie vereinbaren
telefonisch einen Termin oder bitten um den Besuch eines Beraters.
Das Bestattungsunter- nehmen sieht es als seine Aufgabe an, den Hinterbliebenen
hilfreich zur Seite zu stehen. Der Bestatter erledigt für Sie
alle für die Bestattung notwendigen Angelegenheiten. |
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Was wird zuerst benötigt?
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| Einige wichtige Unterlagen werden bei
einem Trauerfall sofort benötigt. |
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburts- und Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- einen Rentenanpassungsbescheid
- Policen von Lebens- oder Sterbeversicherung
- bei vorhandenen Wahlgräbern die Urkunde
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Die drei Arten der Bestattung
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- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Seebestattung
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Die Art und der Ort der Bestattung richten
sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen. Liegt
keine Willenserklärung vor, entscheidet der Ehepartner oder der
nächste Angehörige.
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Erdbestattung
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Im Laufe der Geschichte des Menschen
setzte sich die Erdbestattung als die am verbreiteste Bestattungsart
durch. Eine Festigung erhielt die Erdbestattung durch das Christentum;
denn gemeinsame Begräbnisplätze sind erst das Ergebnis der
christlichen Lehre von der Gemeinschaft der Gläubigen. Hieraus
enstand die Überzeugung, dass die Bestattung nicht eine Privatangelegenheit,
sondern Auftrag einer christlichen Gemeinschaft ist. Demzufolge wurden
die Verstorbenen in der Kirche beigesetzt. Aus Platzgründen wurden
später die Vorplätze der Kirchen genutzt (Kirchhöfe)
Eine Abkehr von den Kirchhöfen als Begräbnisplatz fand erst
durch die Verstädterung im späteren 18. Jahrhundert statt.
Infolge der Zusammenballung vieler Menschen auf engem Raum wurden
neue Begräbnisplätze außerhalb der Städte und
Gemeinden durch die öffentliche Verwaltung angelegt. Seit dieser
Zeit ließen sich die kirchlichen Gemeinden bis auf wenige Ausnahmen
das Heft aus der Hand nehmen. Die Unterhaltung der Friedhöfe
- und damit auch die Einflußnahme - ging in die Zuständigkeit
der Städte und Gemeinden über. Ab jetzt galten im wesentlichen
hygienische und praktische Erwägungen im Hinblick auf Friedhöfe
und Bestattungen.
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Feuerbestattung
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Der Gedanke an die Einäscherung
als Bestattungsart lebte in Verbindung mit den sozialen und hygienischen
Verordnungen wieder auf. Seitens der Christlichen Konfessionen bestehen
keine Einwände zur Einäscherung und Urnenbeisetzung. Im
Gegensatz zur Erdbestattung bedarf es neben den üblichen Papieren,
die zur Erledigung der Formalitäten benötigt werden, einer
Verfügung des Verstorbenen, aus der hervorgeht, dass es sein
Wille war, eingeäschert zu werden. Der Wortlaut der Willenserklärung
kann lauten: "Ich wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu
werden." -Datum und Unterschrift- Sollte der Verstorbene eine solche
Erklärung schriftlich nicht abgegeben haben, genügt es,
wenn die nächsten Angehörigen diesen zu Lebzeiten geäußerten
Wunsch des Verstorbenenen schriftlich bestätigen.
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Seebestattung
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| Bei der Seebestattung wird die Urne nach
seemännischem Brauch versenkt. Ihr geht eine Einäscherung
voraus, deshalb wird auch die gleiche Erklärung benötigt
mit dem Zusatz, dass eine Seebestattung gewünscht wird. Nach
der Einäscherung wird die Urnenkapsel an die Seebestattungreederei
überbracht. In einer schlichten Gedenkfeier wird die Urne vom
Kapitän dem Meer übergeben. Als bleibende Erinnerung erhalten
die Angehörigen einen Ausschnitt aus der Seekarte mit eingetragenem
Beisetzungsort und einem Auszug aus dem Schiffstagebuch. Der behördlichen
Zustimmung zu einer Seebestattung steht nichts im Wege, wenn in dem
Antrag, der auch von Angehörigen gestellt werden kann, die besondere
Bindung der Verstorbenen zur See dargestellt wird. |
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Unsere Dienste und Leistungen
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- Beurkundung des Sterbefalles mit der ärtzlichen Todesbescheinigung
und den erforderlichen Personenstandsurkunden beim Standesamt.
Die vom Standesamt ausgefertigten Urkunden werden nach Beantragung
des Sterbegeldes bei der gesetzlichen Krankenkasse und Abwicklung
des Antrages für die 3-monatige Weiterzahlung der Rente an
die Witwe oder den Witwer, an die Angehörigen ausgehändigt.
- In Übereinstimmung mit den Hinterbliebenen wird der Beerdigungstermin
mit dem zutändigen Pfarrer bzw. eines Redners und der Friedhofsverwaltung
abgestimmt.
- Hilfestellung bei der Auswahl einer Grabstelle
- Beratung, Gestaltung und Aufragsabwicklung bei Traueranzeigen,
Trauerdrucksachen und Danksagungen.
- Vermittlung von Sarggesteck, Kränzen, Gestecken und Grabsträußen,
sowie termingerechte Beförderung zum Friedhof.
- Gestaltung der Beisetzungszeremonie, Beratung bei musikalischen
Wünschen für die Trauerfeier.
- Reservierung einer Gaststätte zum anschließenden
Imbiss.
- Die hygienische Versorgung des Verstorbenen.
- Einkleiden und Einbetten.
- Überführung zum Friedhof.
- Auslage von Kondolenzlisten und sammeln der Kondolenzkarten.
- Koordinierung und Leitung der Trauerfeierlichkeiten.
- Beschaffung der notwendigen Genehmigungen für eine evtl.
Überführung.
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